Ab Pflegegrad 1 haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch auf 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Durch die so genannte
„Verhinderungspflege“
(§39 SGB XI) sichert Ihnen der Gesetzgeber unter gewissen Voraussetzungen 1.612 € im Jahr zu, um Hilfe für Alltag und Haushalt in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit/OP eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe bekommen haben, sind Sie bei uns genau richtig.
Wir bieten Ihnen individuelle, flexible und zuverlässige Unterstützung im Alltag und Entlastung Ihrer vorhandenen Betreuungspersonen.