Leistungen im Überblick

- Reinigungsarbeiten und andere Unterstützung im Haushalt
- leichte Gartenarbeiten
- Eigenständig oder gemeinsam einkaufen
- Begleitung bei Freizeitgestaltungen, z.B. Spaziergänge
- Unterhaltung und Gesellschaft, z.B. Puzzeln, Rätseln
- Unterstützung bei Behördengängen
- Entlastung von vorhandenen Pflegepersonen
- Kinderbetreuung
- Haustierversorgung
- Botengänge und Besorgungen
- Begleitung zu Terminen außer Haus, z.B. Arzttermine
- u.v.m.

Sollten Sie individuelle Wünsche haben, sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.

Allerdings sind wir kein Pflegedienst und übernehmen keine pflegerischen Aufgaben. Unser Angebot ist auf den hauswirtschaftlichen Bereich begrenzt.

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Leistungsanspruch und Abrechnungen

Ab Pflegegrad

Ab Pflegegrad 1 haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch auf 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese 125 € werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern stehen Ihnen zusätzlich zu.

Info: Antrag auf einen Pflegegrad
Info: Anspruch auf Entlasungsgeld und Höhe

Verhinderungspflege

Durch die so genannte „Verhinderungspflege“ (§39 SGB XI) sichert Ihnen der Gesetzgeber unter gewissen Voraussetzungen 1.612 € im Jahr zu, um Hilfe für Alltag und Haushalt in Anspruch zu nehmen.
Desweiteren kann dieser Betrag in bestimmten Fällen um bis zu 806 € erhöht werden.

Ärztliche Verordnung

Wenn Sie aufgrund von Krankheit/OP eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe bekommen haben,
sind Sie bei uns genau richtig. Gerne stehen wir Ihnen hier zur Seite und unterstützen Sie individuell und ganz nach Ihren Wünschen.

Info: Anspruch auf Haushaltshilfe / Hauswirtschaftliche Versorgung (§ 37 SGB V)

Individuelle Betreuung

Wir bieten Ihnen individuelle, flexible und zuverlässige Unterstützung im Alltag und Entlastung Ihrer vorhandenen Betreuungspersonen. Melden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Abrechnung der Betreuungs und Entlastungsleistungen

Die Leistungsnachweise in Form von Rechnungen, Quittungen oder anderen Belegen können bei
der Pflegekasse mit Antrag auf Übernahme der Kosten eingereicht werden.

In der Regel können aber die nachgewiesenen erbrachten Leistungen mit dem Einverständnis des Versicherten (Abtretungserklärung) direkt mit der Pflegekasse oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden. So entfallen das Verauslagen und der Verwaltungsaufwand.

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